Schulordnung

 

1. Allgemeine Regeln

 

1.1 Schulöffnung/Aufsicht: 7.40 - 8.00 Uhr

 

1.2 Schulbeginn: 8.00 Uhr,

       Schulende: 11.55 Uhr bzw. 13.00 Uhr ohne Ganztagsbetreuung

       (dienstags bzw. donnerstags findet für Klasse 3  bzw. 4  die 6. Stunde bis 13.45 Uhr statt.)

 

1.3 Schulbeginn: 8.00 Uhr

      Schulende: 16.00 bzw. 17.00 Uhr mit Ganztagsbetreuung

 

1.4 Nach dem Unterricht verlassen alle Schüler/innen, die nicht den Ganztag besuchen,

      das Schulgrundstück und gehen nach Hause.

 

1.5 Es ist untersagt, Abspielgeräte, Handys, Smartwatches, elektrische Fahrzeuge,  Spielzeuge, Kuscheltiere und -kissen und dergleichen mitzubringen. Diese werden eingezogen und sind von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abzuholen.

 

1.6 Des Weiteren ist es untersagt, Bild-/Ton-/Videoaufnahmen im Schulgebäude, im Unterricht,

  in den Klassenräumen, bei Veranstaltungen, in Elterngesprächen, bei Konferenzen und bei außerschulischen Veranstaltungen anzufertigen.

 

1.7 Das Betreten des Schulgebäudes ist den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften vorbehalten. Als Bring- und Abholbereich gilt der vordere Schulhof. Erziehungsbrechtigte dürfen das Schulgebäude und die Klassenräume nur nach ausdrücklicher Aufforderung seitens der Lehrkräfte bzw. nach Anmeldung im Sekretariat betreten.

 

 

1.8 Der Unterricht soll pünktlich beginnen. Die Lehrkräfte sollen nach Möglichkeit nicht vor  Unterrichtsbeginn angesprochen werden, sondern es sollen bei Gesprächsbedarf Termine über das Sekretariat bzw. das Hausaufgabenheft vereinbart werden.

 

2. Regeln für unser Zusammenleben

 

2.1 Jede/r Schüler/in soll sich darum bemühen, die Klasse, die Halle, die Toiletten und das  Schulgrundstück sauber zu halten und keine Einrichtungsgegenstände zu zerstören. Wir behandeln Sachen pfleglich und sorgfältig und achten das Eigentum anderer. Wir fragen bevor wir Dinge von anderen benutzen und bringen sie in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zurück. Wir heben Dinge, die auf dem Fußboden liegen, auf, auch wenn sie uns nicht gehören.

 

2.2 Wir gehen freundlich, höflich und rücksichtsvoll miteinander um, indem wir einander grüßen, „DANKE“ und „BITTE“ sagen, einander helfen und unterstützen, niemanden beleidigen, provozieren und verletzen. Wir lösen Probleme friedlich miteinander.

 

2.3 Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden (z.B. Messer, Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen ...).

 

2.4 Die Schüler/innen sollen versuchen, Konflikte selbstständig gewaltfrei zu lösen. Bei Verstößen sollen beide Konfliktparteien nach Anweisung der Aufsicht alternative Lösungsstrategien erarbeiten.

 

 

3. Regeln für den Unterricht

 

3.1 Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.

 

3.2 Wir führen unsere Unterrichtsmaterialien vollständig mit und fertigen unsere Hausaufgaben zuverlässig und ordentlich an.

 

3.3 Wir bereiten unseren Platz unterrichtsbezogen vor.

 

3.4 Wir halten die Gesprächsregeln im Unterricht ein und arbeiten in angemessener Lautstärke.

 

3.5 Wir halten die Klassenregeln ein.

 

 

4. Regeln im Schulgebäude

 

4.1 In den Pausen verlassen alle Schüler/innen die Klassenräume und die Halle. Es ist nicht erlaubt, während der Pause in die Halle oder in die Klassenräume zurückzulaufen.

 

4.2 Bei Regenwetter halten sich alle Schüler/innen nach Anordnung durch die Pausenaufsicht in der Halle beziehungsweise in den Klassenräumen auf.

 

4.3 Im Schulgebäude wird nicht gelaufen. In den Klassenräumen ist das Rennen, Werfen und Ballspielen verboten.

 

4.4 Der Verwaltungstrakt darf nur in Notfällen betreten werden.

 

4.5 Im Schulgebäude tragen wir Hausschuhe.

 

4.6 Wir helfen mit, Wasser, Strom und Papier zu sparen und vermeiden unnötigen Müll.

 

 

5. Regeln außerhalb des Schulgebäudes

 

5.1 Fahrräder und Roller, mit denen die Schüler/innen zum Unterricht kommen, müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Schüler/innen dürfen nur mit dem Roller/Fahrrad fahren, wenn sie einen Helm tragen.

 

5.2 Während der Pausen bleiben alle Schüler/innen auf dem Schulhof. Die Toiletten sind kein Spiel-und Aufenthaltsraum.

 

5.3 Das Schulgelände darf während der Pausen und der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

 

5.4 Um sich selbst und die Mitschüler/innen nicht zu gefährden, muss jede/r Schüler/in

      draußen folgende Regeln besonders beachten:

 

·      Es ist nicht erlaubt, auf Bäume, Zäune oder Dächern zu klettern.

 

·      Das Ballspielen ist nur mit den Bällen der Schule erlaubt.

 

·      Schüler/innen, die die Klettergeräte auf dem Sandspielplatz benutzen, achten darauf, dass sie keine/n andere/n Schüler/in behindern, festhalten, stoßen oder ihm/ihr auf die Hände treten.

 

5.5 Der zugefrorene Teich darf vor Schulbeginn, während der Schulzeit und nach Schulschluss nicht betreten werden. Generell dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nicht am Teich aufhalten.

 

5.6 Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.

 

 

6. Pausenregelung

 

6.1 Ankommzeit:

Aufsicht erfolgt durch eine Lehrkraft nach Plan.

 

6.2 Kleine Pause:

Da es sich hierbei nicht um eine echte Pause handelt, sondern um eine kurzzeitige Unterbrechung des Unterrichts zum Zwecke des Lehrerwechsels und der Gelegenheit zum Toilettengang, ist eine besondere Aufsicht nicht erforderlich. Die Aufsicht wird in diesem Fall von den Lehrkräften kollektiv wahrgenommen.

 

6.3 Große Pause:

 Regelfall: Die Pause verbringen die Schüler/innen auf dem Schulhof. Die Aufsicht

 erfolgt durch eine Lehrkraft nach Plan.

 

6.4 Regenpause:

Bei Regenwetter halten sich alle Schüler/innen nach Anordnung durch die Pausenaufsicht in der Halle beziehungsweise in den Klassenräumen auf.


 

7. Verfahren bei Regelverstößen

 

Werden Regeln nicht eingehalten, so folgen Konsequenzen. Als Schule richten wir uns nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Dort wird zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme (§ 61) unterschieden.

 

7.1 Erziehungsmaßnahmen können sein:

1. Wiedergutmachung: Reparatur/Ersatzbeschaffung/Reinigung

2. ernst gemeinte, mündliche Entschuldigung

 3. schriftliche Entschuldigung mit Begründung und Wiedergutmachungsangebot

4. Verbote verhängen (z.B.: Pausenverbot)

5. Ausschluss von einzelnen Unterrichtssequenzen oder Schulstunden

6. (...)

 

7.2 Ordnungsmaßnahmen (nach Klassenkonferenz):

      1. Ausschluss vom Unterricht (tage- und wochenweise)

      2. Ausschluss von Ganztagsangebot

      3. Versetzen in Parallelklasse (wenn möglich)

      4. Ausschluss von Schulveranstaltungen

      5. Schulverweis

 

 

8. Verhalten im Krankheitsfall

 

8.1 Krankmeldungen erfolgen telefonisch bis zum Unterrichtsbeginn.

 

8.2 In Ausnahmefällen muss ab dem vierten Krankheitstag der Schule ein schriftliches Attest eines Arztes vorliegen (vgl. Niedersächsisches Schulgesetz, §63, 3.3ff). In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten vorher von der Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung informiert.

 

Am letzten Schultag vor den Ferien und am ersten Schultag nach den Ferien muss immer ein schriftliches Attest vorgelegt werden (entsprechend auch vor und nach Brückentagen, vgl. Niedersächsisches Schulgesetz, §34 ).